aunity Websites & Verträge

wichtige Informationen & rechtliche Hinweise

Bitte lesen Sie alle rechtlichen Hinweise bevor Sie mit der Nutzung dieser Webseite beginnen, Produkte bestellen und / oder eine Vertriebspartnerschaft abschließen.

Der Partnervertrag ist erst mit der Aufnahme in die aunity Datenbank gültig. Mit der Vertriebspartnerregistrierung bestätigen Sie, dass alle Ihre persönlichen Angaben wahr und richtig sind. Die Vertriebspartnerregeln, die allgemeinen Verhaltens- & Internetrichtlinien, die Regelungen zur Rückgabe von Waren, die Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie die Widerrufsbelehrung der aunity GmbH haben Sie gelesen, verstanden und versichern, dass Sie sich an alle diese Bestimmungen und Bedingungen halten werden.

Sie verstehen, dass der Partnervertrag erst mit dem Zahlungseingang des Starterpakets in Höhe von 29,00 €, der Annahme des Vertrages von der aunity GmbH in Form von Eintragung in die aunity Datenbank (Sponsorlinien) als angenommen gilt. Aunity hat das Recht zur Ablehnung dieses Partnervertrages und Provisionen bis zur Annahme des Vertrages zurückzuhalten. Hinweis nach § 4 BDSG : Wir speichern und nutzen die angegebenen Daten zur Abwicklung der Vertragsbeziehung und der weiteren Pflege der Partnerschaft. Die Daten werden auch zur Verfügung gestellt, die für Ihre Struktur zuständig sind, um Sie betreuen und fördern zu können. Mit der Vertriebspartnerregistrierung willigen Sie ein, dass Sie die aunity GmbH sowie die für Sie zuständigen Vertriebspartner über aktuelle Angebote, vertriebliche Neuheiten, Aktionen, Wettbewerbe und Events per E-Mail und Telefon informieren. Der Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer für diese Zwecke können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

1. Rechtsstellung des Vertriebspartners
1.1 Der Vertriebspartner ist selbstständiger Gewerbetreibender, der durch den Vertrieb von aunity-Produkten unternehmerische Einkünfte erzielen will.

1.2 Bei seiner Vertriebstätigkeit kann der Vertriebspartner in eigenem Namen aunity-Produkte an Endverbraucher verkaufen sowie an Endverbraucher, die aunity Produkte unmittelbar über aunity beziehen, an aunity vermitteln (Kundendirektprogramm) sowie als Sponsor neue Vertriebspartner an aunity vermitteln.

1.3 Der Vertriebspartner hat keine Tätigkeitsverpflichtung und bestimmt Ort, Art, Zeit und Umfang seiner Tätigkeit frei, eigenverantwortlich und ohne jede Weisungen. Der Vertriebspartner hat alle mit seinem Geschäft zusammenhängenden Kosten selbst zu tragen. Als Unternehmer ist er für die Erfüllung aller sich aus seiner Tätigkeit ergebenden gesetzlichen Pflichten (Gewerbeanmeldung, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Sozialversicherungsrecht, Wettbewerbsrecht) selbst verantwortlich.

1.4 Der Vertriebspartner übt seine Vertriebstätigkeit neben- oder hauptberuflich aus; ist dies nicht mehr der Fall, hat er dies aunity mitzuteilen, seine bisher erworbenen Rechte aus dem Vertrag bleiben bestehen und er kann seine Tätigkeit jederzeit wieder fortsetzen.

2. Beginn und Ende der Vertriebspartnerschaft
2.1 Die Vertriebspartnerschaft setzt einen vollständig und leserlich ausgefüllten Antrag des Vertriebspartners voraus und die Entrichtung der Bearbeitungspauschale von 29,00 € auf das Konto der aunity GmbH; sie ist rechtswirksam vereinbart, sobald der entsprechende Antrag durch aunity angenommen wurde und die Bearbeitungspauschale auf dem Konto der aunity GmbH eingegangen ist. Dieser Vertrag kann in Schriftform per Post oder E-Mail übersandt werden oder aber auch direkt im Vertriebspartnerbereich seines Sponsors auf der Firmenwebseite www.aunity.de ausgeführt und per E-Mailbestätigung durchgeführt werden. Eine Bestellung von aunity-Produkten ist nicht erforderlich. Aunity wird den Vertriebspartner unverzüglich über die Annahme seines Antrags informieren.

2.2 Der Vertriebspartner kann innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis der Annahme seines Antrags ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Erklärung gegenüber aunity vom Vertrag zurücktreten. Nach einem Rücktritt kann er alle als Vertriebspartner bezogenen aunity-Produkte original Verpackt zurückgeben und aunity erstattet die dafür geleisteten Zahlungen in voller Höhe.

2.3 Die Vertriebspartnerschaft läuft auf unbestimmte Zeit, sie kann nur von Seiten des Vertriebspartners jederzeit gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Verstößt der Vertriebspartner gegen seine Verpflichtungen nach 4.1, 4.2 und 5.2 der Vertriebspartnerregeln, sieht aunity dies regelmäßig als einen wichtigen Grund zur Kündigung an.
2.4 Im Todesfall endet die Vertriebspartnerschaft, wenn kein Erbe in schriftlicher Form vermerkt ist. Der Erbe kann einen entsprechenden Antrag auf Fortführung der vererbten Vertriebspartnerschaft stellen. Der Antrag wird von aunity angenommen, wenn der Erbe die Vertriebspartnerregeln und die AGB anerkennt.

3. Bonusansprüche des Vertriebspartners
3.1 Für die Vermittlung von Endkunden im Kundendirektprogramm sowie für die Einarbeitung, Schulung und Betreuung vermittelter neuer Vertriebspartner als Sponsor hat der Vertriebspartner Anspruch auf Bonus. Voraussetzungen und Höhe des Bonus ergeben sich aus dem aunity Vergütungsplan in seiner bei der Vermittlung gültigen Fassung; aunity hat insoweit ein Bestimmungsrecht, das von aunity im jeweils gültigen Vergütungsplan einheitlich für alle Vertriebspartner ausgeübt wird.

3.2 Aunity rechnet über den Bonus monatlich ab. Die Abrechnung erfolgt nur dann mit Umsatzsteuer, wenn der Vertriebspartner aunity zuvor schriftlich und unter Angabe seiner Steuernummer und des zuständigen Finanzamtes mitgeteilt hat, dass er zum Vorsteuerausweis berechtigt ist. Die Abrechnung wird im Vertriebspartnerbereich hinterlegt. Per E-Mail erhält der Vertriebspartner eine Information, dass seine aktuelle Abrechnung bereitgestellt wurde. Wünscht der Vertriebspartner die Übermittlung per Post, fällt pro Abrechnung eine Verwaltungspauschale von 2,50 € an. Die Auszahlung des Bonus erfolgt bis spätestens zum 20. des Folgemonats. Ab einer Bonushöhe von 30,00 € wird dieser überwiesen und unter 30,00 € wird der Bonus dem Vertriebspartner auf seinem Guthabenkonto im Businesscenter aufgebucht.

4. Anderweitige Vertriebstätigkeit des Vertriebspartners
4.1 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von aunity ist es dem Vertriebspartner gestattet, für ein weiteres MLM- oder Direktmarketing Unternehmen tätig zu sein.

4.2 Der Vertriebspartner ist verpflichtet, jede zulässige Vertriebstätigkeit für ein anderes Unternehmen von seiner Tätigkeit für aunity und mit aunity-Produkten vollständig getrennt zu halten.

5. Bezug und Vertrieb von aunity-Produkten
5.1 Der Vertriebspartner bestellt und bezieht die aunity-Produkte ausschließlich unmittelbar über aunity. Der Bezug von aunity-Produkten von einem anderen Vertriebspartner ist nicht gestattet.

5.2 Der Vertriebspartner verkauft aunity-Produkte ausschließlich im persönlichen Direktvertrieb an Endkunden. Ein Vertrieb über Einzelhandelsgeschäfte, auf Märkten, Messen, Internetauktionen und ähnlichen Verkaufsveranstaltungen sowie im nicht eigenen aunity-internet (eBay etc., siehe 6.5) ist nicht gestattet.

5.3 Der Vertriebspartner ist verpflichtet, von ihm an einen Endkunden verkaufte aunity-Produkte innerhalb von 30 Tagen nach Auslieferung zurückzunehmen; die Angabe besonderer Gründe durch den Kunden bedarf es dazu nicht, es genügt das bloße Nichtgefallen (aunity-Zufriedenheitsgarantie). Nach einer Rücknahme überlässt der Vertriebspartner dem Endkunden die Wahl zwischen Umtausch, Gutschrift oder Erstattung des gezahlten Kaufpreises.

5.4 Der Vertriebspartner entscheidet frei, ob und in welcher Menge er bei aunity bestellt. Eine Mindestabnahmepflicht besteht nicht. Die Rückgabe bezogener aunity-Produkte an aunity ist nach Maßgabe der aunity-Rückgaberegel, die im internen Partnerbereich unter www.aunity.de eingesehen werden können, möglich.

5.5 Alle Bestellungen des Vertriebspartners erfolgen nach der zum Zeitpunkt der Bestellungen gültigen Preisliste von aunity. Die Preise verstehen sich regelmäßig zuzüglich Umsatzsteuer sowie Porto- und Versandkosten, soweit diese anfallen. 
Vor jeder Auslieferung von Produkten muss deren Zahlung sichergestellt oder erfolgt sein. Dies kann per SEPA Lastschrift, Belastung einer Kreditkarte, Lieferung gegen Nachnahme oder Barzahlung bei Abholung erfolgen.

6. Weitere Pflichten des Vertriebspartners / Vertragsstrafe
6.1 Der Vertriebspartner wird bei seiner Tätigkeit stets als selbständiger und eigenverantwortlicher Gewerbetreibender auftreten und jeden Anschein vermeiden, er könne ein Angestellter von aunity sein oder sei berechtigt, im Namen von aunity Erklärungen abzugeben.

6.2 Soweit aunity Mitglied nationaler und internationaler Verbände für Direktvertrieb ist, hat der Vertriebspartner bei der Ausübung seines Geschäftes die von diesen Verbänden aufgestellten Verhaltensstandards für die Mitglieder und deren Vertriebsrepräsentanten strikt einzuhalten; aunity wird dem Vertriebspartner einschlägige und einzuhaltende Verhaltensstandards unverzüglich mitteilen.

6.3 Alle Äußerungen des Vertriebspartners über aunity und die aunity-Produkte müssen im Einklang mit den Vorgaben von aunity, insbesondere dem Produktkatalog, den Produktetiketten und sonstigen Produktinformationen stehen. In keinem Fall darf der Vertriebspartner aunity-Produkten eine therapeutische oder heilende Wirkung zuschreiben.
6.4 Ein Vertriebspartner darf keine Änderungen an den aunity-Produkten oder ihrer Verpackung vornehmen und auch nicht zulassen, dass Dritte solche Änderungen vornehmen. Das Anbringen eines Aufklebers mit den Adressdaten des Vertriebspartners auf Verpackungen ist zulässig, solange dadurch keine Werbeaussagen oder Produktinformationen überklebt werden.

6.5 Der Vertriebspartner wird bei der Werbung für aunity und für den Vertrieb von aunity-Produkten nur die von aunity herausgegeben Produktinformationen, Verkaufsmaterialien und Verkaufshilfen verwenden und, soweit Werbung und Vertrieb über das Internet erfolgen, nur den von aunity den Vertriebspartnern zur Verfügung gestellten Internetshop einsetzen. In selbst erstellten Werbematerialien und einer selbst erstellten Webseite darf der Vertriebspartner weder einen Bezug zu aunity oder aunity-Produkten herstellen noch Marken oder andere gewerbliche Schutzrechte von aunity nutzen. Im Übrigen gelten die aunity-Internetrichtlinien, die unter www.aunity.de eingesehen werden können.

6.6 Für jeden Verstoß gegen seine Verpflichtungen nach 4.1, 4.2, 5.1, 5.2, 6.3, 6.4, 6.5 dieser Vertriebspartnerregeln kann Aunity eine Vertragsstrafe, deren Höhe im Einzelfall nach billigem Ermessen durch Aunity festgelegt werden kann, nicht aber 500 € unterschreitet, festsetzen. Im Rahmen der Festlegung der Vertragsstrafe hat Aunity die Bedeutung des Verstoßes und das Einkommen des Vertriebspartners durch den Vertrieb von Aunity Produkten zu berücksichtigen. Unabhängig davon ist Aunity berechtigt, die sofortige Kündigung des Vertragsverhältnisses auszusprechen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Unterlassungen und Schadensersatzansprüche der Aunity oder Dritter werden durch die Geltendmachung der Vertragsstrafe nicht berührt.

6.7 Jeder Vertriebspartner hat sowohl bei seinen allgemeinen Werbemaßnahmen wie bei der Werbung neuer Vertriebspartner die einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie die allgemein anerkannten Verhaltensstandards des Direktvertriebes anzuerkennen und einzuhalten. Daraus ergibt sich insbesondere ein ausdrückliches Verbot jeder Form des „Spamming“ und des systematischen Abwerbens von Vertriebspartnern anderer Unternehmen. Ein Verstoß hiergegen wird von aunity konsequent verfolgt, bis hin zur Kündigung. Aunity hat hierzu eine allgemeine Verhaltensregel aufgestellt, die jederzeit strikt einzuhalten ist und im internen Partnerbereich unter www.aunity.de eingesehen werden kann.

7. Linienschutz
7.1 Grundsatz von aunity ist die Einhaltung und der Schutz der Sponsorlinie. Ein Vertriebspartner, der seine Vertriebspartnerschaft gekündigt hat, kann nur dann wieder als Vertriebspartner angenommen werden, wenn er einen neuen Antrag stellt und a) von seinem ehemaligen Sponsor gesponsert wird oder b) mindestens 12 Monate seit seiner Kündigung vergangen sind. Ein Vertriebspartner, der im Zuge einer Löschung als inaktiver Vertriebspartner (12 Monate ohne Eigenumsatz) ausstrukturiert wird, kann in Verbindung mit einem neuen Antrag frei neu registriert werden, d.h. nicht nur unter seinem ehemaligen Sponsor, sondern in einer beliebigen Linie unter einem beliebigen Sponsor, jedoch nur dann, wenn sein ehemaliger Sponsor einverstanden ist. Ist dieser nicht einverstanden, wird er automatisch seinem ehemaligen Sponsor wieder zugeordnet. Mit Zustimmung des aktuellen oder ehemaligen Sponsors ist ein Sponsor-Wechsel ohne Einhaltung einer Frist jederzeit möglich.

7.2 Der Linienschutz gilt auch für Kunden im Kunden-Direkt-Programm. Der Linienschutz für Kunden hat 12 Monate Gültigkeit.

8. Schlussbestimmungen / Änderungen / Einwilligung zur Datenverarbeitung
8.1 Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Parteien ist Wuppertal, wenn der Vertriebspartner bei Abschluss dieses Vertrages oder bei Einleitung des gerichtlichen Verfahrens in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat; das Recht einer Vertragspartei, die andere Partei an ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt.

8.3 Eine vertraglich vereinbarte Schriftform wird auch durch Telefax gewahrt.

8.4 Eine Änderung der Vertriebspartnerregeln wird aunity dem Vertriebspartner schriftlich bekannt geben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertriebspartner nicht innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird ihn aunity bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hinweisen.

8.5 Ich stimme zu, dass meine personenbezogenen Daten, welche die geschäftliche Zusammenarbeit und die Vertragserfüllung betreffen durch aunity mit automatisierten Verfahren erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Diese Daten können zum vorgenannten Zweck auch an meine Sponsorlinie und an aunity Firmen und Niederlassungen im internationalen Ausland weitergegeben werden. Ich bin auch einverstanden, dass aunity über mich eine Bonitätsauskunft einholt, wenn ich für Zahlungen Lastschrifteinzug auswähle. Ich weiß, dass ich meine Einwilligung zur Datenspeicherung, Verarbeitung und Nutzung wie oben beschrieben in der Zukunft jederzeit wiederrufen kann.

aunity Zufriedenheitsgarantie

Absolut zufrieden. Garantiert. Wir finden die richtige Lösung

Die aunity GmbH garantiert beste Qualität und steht zu 100 % hinter allen aunity Produkte!

Qualität steht für uns an erster Stelle. Dies gilt sowohl für unsere Produkte als auch für unseren Kundenservice. Vertrauen ist uns hierbei besonders wichtig.

Wenn Sie also mit Ihrer Bestellung aus irgendeinem Grund nicht zufrieden sind, sind wir das auch nicht. Wir finden eine Lösung – ob Austausch oder Rückerstattung des bezahlten Betrags. Wir übernehmen sogar die Versandkosten. So einfach ist das!

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns wissen, was nicht geklappt hat. Nachdem wir Ihr Anliegen besprochen haben senden Sie die Ware bitte an uns zurück:

aunity GmbH
Auf dem Kampe 12
33100 Paderborn / Germany

Nach Prüfung der Ware erhalten Sie umgehend Ihre Ersatzware oder aunity erstattet den Kaufpreis unter Berücksichtigung bereits angerechneter Provisionen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Verbrauchsartikel einer befristeten Zufriedenheitsgarantie von 90 Tagen ab Rechnungsdatum unterliegen. Alle anderen Artikel (Gebrauchsartikel) unterliegen der gesetzlichen Garantie.

Die aunity Zufriedenheitsgarantie ist für Vertriebspartner und Endkunden gültig. Unsere Zufriedenheitsgarantie erstreckt sich nicht auf Produkte, welche willkürlich beschädigt, missbräuchlich benutzt oder nur zum Erhalt einer höheren Verdienstposition im aunity Vergütungsplan gekauft wurden.

Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Gang. Gewährleistungsansprüche aufgrund gesetzlicher Vorschriften (insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) werden durch diese Garantien nicht eingeschränkt.

Mit dieser Zufriedenheitsgarantie geben wir Ihnen unser Wort! Irgendwie beruhigend, finden Sie nicht?

Dear customer,

We are obliged to inform you that you have the following obligations and possibilities when purchasing an electrical appliance:

  • You have the obligation to dispose of old equipment separately from household waste and to remove not permanently installed batteries or accumulators and dispose of separately;

  • You have the possibility to return your old equipment to us free of charge;

  • You have the responsibility to independently remove and / or delete personal data on the waste equipment to be disposed of;

  • The pictured sign of the "trashed bin" means that you do not throw your old equipment into the trash can but dispose of it with us or a specialized waste disposal company.

Latest modification: 12.02.2024